Willkommen beim SVW/ASHSchweizerischer Verband fuer Wohnungswesen Regionalverband Bern-Solothurn
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SVW Bern-Solothurn
Jürg Sollberger
Präsident
Tel.:  031 359 31 11
Fax.: 031 359 31 31
E-Mail
 
Geschäftsstelle:
Brigitte Zbinden
Mühledorfstrasse 5
3018 Bern
Tel.:  031 997 11 01
Fax.: 031 997 11 00
E-Mail
 
Förderstelle gemeinnütziger Wohnungsbau Kanton Bern:
Daniel Blumer
Elfenauweg 73
Postfach 269
3000 Bern 15
Tel.:  031 351 43 70
Fax.: 031 997 11 00
E-Mail
 

Förderstelle

Für Interessierte an der Befragung zu Belegungsvorschriften

Untenstehend finden Sie als PDF
> den Fragebogen der Online-Befragung (Version DE & FRZ)
> einen Artikel mit ersten Ergebnissen, publiziert in der Zeitschrift "Wohnen"

 FRAGEBOGEN__DE__9288.pdf
 Questionnaire_3298.pdf
 Blumer_2011__Belegungsvorschriften__Wohn_2150.pdf



Unterlagen für Anträge auf Fördergelder

Seit dem 1.1.11 können gemeinnützige Wohnbauträger Gelder beantragen, um Projekte für die Erstellung von preisgünstigen Mietwohnungen zu starten.

Untenstehend finden sich alle notwendigen Unterlagen (Gesetz, Verordnung, Referenzdokumente, Antragsformular) für einen Förderantrag [eine Rubrik FAQ wird folgen].

Haben Sie ein Projekt? Planen Sie ein Projekt? Sind Sie daran, ein Projekt zu entwickeln? – Melden Sie sich per Mail oder Telefon bei der Förderstelle.


 PMG__Gesetzestext__5918.pdf
 PMV__Verordung__5505.pdf
 Kostenlimiten_BWO__842.4_de__5228.pdf
 Wohnraumf_rderungverordnung_WFV__842.1_d_9197.pdf
 Gesuchsformular_Antrag_Projektfoerderung_8777.docx


Dienstleistungen und Leitfäden des SVW

Förderbeiträge des Kantons Bern werden für  Organisationsentwicklung, Machbarkeitsstudien, Studienaufträge, Vorprojekte gesprochen (vgl. Unterlagen und Angaben oben).

Um diese Förderprojekte vorzubereiten und die entsprechenden Ziele forumlieren zu können, müssen sich Genossenschaften einen Überblick verschaffen:
über ihren Bestand, die finanzielle Situation, die Entwicklungsvorstellung ihrer Mitglieder, die Entwicklungsmöglichkeiten, die rechtlichen Voraussetzungene etc.

Die Merkblätter, Leitfäden und Dienstleistungen des SVW Schweiz helfen Ihnen diese Schritte anzupacken.

Untenstehend finden Sie eine kleine Auswahl - weitere Informationen und Merkblätter unter www.svw.ch



 Empfehlungen_Vorgehen_bei_baulicher_Erne_1551.pdf
 SVW_nachhaltige_Gebaeudeerneuerung__chec_7275.pdf
 SVW_Beratungsdienstleistungen_9872.pdf
 SVW_Finanz-Check_3890.pdf


aktuell:
Wohnen 4-11: Interview zur Förderstelle

Richard Liechti hat mit Daniel Blumer und Jürg Sollberger beiliegendes Interview geführt.
 Interview_wohnen_4-11_6868.pdf


"Förderstelle gemeinnütziger Wohnungsbau Kanton Bern" ist ab 1.1.11 aktiv

Nach intensiven Arbeiten des Vorstandes zusammen mit dem beco Berner Wirtschaft, Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Bern, im vergangenen Jahr kann die Umsetzung des neuen Fördergesetzes und der „Förderstelle gemeinnütziger Wohnungsbau Kanton Bern“ auf den 1. Januar 2011 starten.

Projektbeiträge
Ab sofort können gemeinnützige Wohnbauträger im Kanton Bern in ihren Arbeiten zu Konzepten, Machbarkeitsstudien, Organisationsentwicklungen sowie Standortevaluationen unterstützt werden.
Projekte, die in den Bereichen Konzepte, strategische Planungen, Machbarkeitsstudie für Projekte, Vorbereitungsarbeiten zu Planungen (Neubau, Sanierung oder Umbau) etc. in Angriff genommen werden, können auf Antrag vom Kanton bis zu 50% mitfinanziert werden.
Damit ist es jetzt möglich, Studien und Projekte, die bis anhin aufgrund von fehlendem Know-how oder Finanzen nicht in Angriff genommen werden konnten, zu initiieren.

Den Gesetzestext PMG und die Verordnung PMV dazu finden Sie unten im Anhang.

Dazu drei Beispiele:
Beispiel 1:
Schon oft wurde im Vorstand der Zustand des Wohnungsbestandes diskutiert. Wie steht es um den baulichen Zustand unserer Wohnungen? Wann steht die grosse Sanierung sämtlicher Installationen an? Sind die vielen kleinen 3-Zimmer-Wohnungen mit kleinen Balkonen morgen noch gefragt oder müssen wir mit Leerständen rechnen?
Eine Portfolio- Analyse mit Szenarien zu diesen Fragen, unterstützt vom Fördergesetz kann der Diskussion eine Zielrichtung geben und ermöglicht, Entscheide zu fällen.

Beispiel 2:
Der Wohnungsbestand aus den 40-50er Jahren eignet sich für einige inzwischen betagte BewohnerInnen nicht mehr. Ein altersgerechter Umbau mit Lift etc. ist schwierig und verteuert alle Wohnungen massiv. Wie wäre es, in der Siedlung oder in unmittelbarer Nähe einen Wohnblock mit altersgerechten Neubauwohnungen zu realisieren? Vielleicht hat die Genossenschaft noch Landreserven oder findet zusammen mit der Gemeinde einen geeigneten Bauplatz?
Mit Unterstützung des Fördergesetzes kann die Idee konkretisiert werden.

Beispiel 3:
Schon seit einiger Zeit erweist es sich als schwierig, für die Vorstandsarbeit engagierte Personen zu finden. Die Aufgaben werden komplexer und nehmen mehr Zeit in Anspruch. Im Vorstand werden die Probleme seit längererem diskutiert.
Eine vom Fördergesetz unterstützte Studie zu vermehrter Zusammenarbeit mit andern Genossenschaften, zur Auslagerung von Aufgaben oder gar der Fusion mit einer nahestehenden Genossenschaft kann die Vorstandsdiskussion vorantreiben und Lösungen aufzeigen.

Förderstelle
Parallel zu dieser direkten Förderung hat der SVW Bern- Solothurn dank eines Leistungsvertrags mit dem Kanton Bern die „Förderstelle gemeinnütziger Wohnungsbau Kanton Bern“ eingerichtet. Diese unterstützt die Genossenschaften bei der Ausarbeitung von Projektanträgen und steht mit Know-how resp. mit Vermittlung von Know-how für Fragen zum Fördergesetz wie aber auch zu sonstigen Fragen zur Verfügung. Die Förderstelle unterbreitet die Anträge dem beco.

Mit der Förderstelle macht der SVW Bern- Solothurn einen wichtigen Schritt in Richtung Professionalisierung. Damit können unsere Mitglieder bei den zunehmend komplexeren Aufgaben wie z.B. im Bereich der strategischen Liegenschaftsbetreuung und -entwicklung noch besser unterstützt werden.

Der Vorstand hat als Projektleiter für diese Aufgabe Herrn Daniel Blumer, lic.phil., Geograf, angestellt. Die Förderstelle wird ab Januar zu 20% und ab März 2011 zu 50% besetzt sein.



Die Adresse der Förderstelle lautet:
Förderstelle gemeinnütziger Wohnungsbau Kanton Bern
Elfenauweg 73, Postfach 269, 3000 Bern 15
Tel. 031 351 43 70
daniel.blumer@svw-beso.ch

 PMG_def_8459.pdf
 PMV_def_5217.pdf